Nach sechs Jahren wird dieses Jahr der Kirchenvorstand unserer Kirchgemeinde neu gewählt. Auch in der gesamten Landeskirche werden die Kirchenvorstände neu gewählt.

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und sorgt für ein gutes Zusammenspiel der unterschiedlichen Bereiche der Gemeindearbeit. Er trägt Verantwortung für geistliche Aufgaben, berät und entscheidet in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten sowie über notwendige Strukturveränderungen. Er beschäftigt sich mit konzeptionellen Fragen und Schwerpunktsetzungen.

Insbesondere trägt er Sorge für:
• die regelmäßige Durchführung und würdige Gestaltung der Gottesdienste und Veranstaltungen
• die Vielfalt und Pflege der Kirchenmusik
• die Erprobung neuer Formen der Gemeindearbeit und für die Wahrnehmung diakonischer Aufgaben
• die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit und die Bildungsaufgaben
• die missionarische Ausstrahlung und die Öffentlichkeitsarbeit
• den Einsatz der finanziellen Mittel und die Verwaltung der kirchlichen Gebäude und Grundstücke
• die Anstellung von hauptamtlich Mitarbeitenden und die Gewinnung und Begleitung Ehrenamtlicher.

Wir bitten Sie, in den kommenden Wochen Ausschau nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Kirchenvorstands zu halten.

Als Kirchenvorsteher/in vorgeschlagen werden können alle Mitglieder unserer Kirchgemeinde, die konfirmiert oder als Erwachsene getauft wurden, am Wahltag (13.09.2026) das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde (Kirchgeld) mittragen, soweit sie hierzu verpflichtet sind. Es sollen aktive Kirchgemeindeglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen.

Die Vorgeschlagenen müssen in einem Wahlvorschlag mit Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift genannt werden und der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständigen Vor- und Familienname und Anschrift unterschrieben sein und bis zum 2. August 2026 im Kirchgemeindebüro eingereicht werden. Ein Muster dafür finden Sie hier:

Muster für einen Wahlvorschlag
– ausfüllbare Word-Datei: Muster-fuer-einen-Wahlvorschlag-2026.docx)
– pdf-Datei nicht ausfüllbar: Muster-fuer-einen-Wahlvorschlag-2026

Wer für den Kirchenvorstand kandidiert, muss sich bereit erklären, im Falle seiner/ihrer Wahl das folgende Gelöbnis abzulegen:
„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“

Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder darum, geeignete Gemeindeglieder auf eine Kandidatur für die Kirchenvorstände anzusprechen und Wahlvorschläge einzureichen, damit am Wahltag tatsächlich eine demokratische Wahl stattfinden kann. Herzlichen Dank jetzt schon allen, die sich für eine Kandidatur entscheiden.

Die Wahl findet am 13. September 2026 im Anschluss an den Gottesdienst in Bischofswerda statt.

Alle Informationen über das Wahlrecht, die Briefwahl, den genauen Ablauf der Wahlhandlung usw. folgen rechtzeitig hier.