Am 13. September wurden die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in unserer Christuskirchgemeinde Bischofswerdaer Land gewählt.
Wir danken allen ganz herzlich, die bereit waren, sich der Wahl zu stellen. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle gewählt werden konnten, aber alle haben zu einem demokratischen Wahlverfahren beigetragen. Danken möchten wir aber auch allen, die gewählt haben und auch damit Verantwortung für unsere Kirchgemeinde übernommen haben. Und ebenso herzlich danken wir allen, die bei der Durchführung der Wahlen mitgearbeitet und dafür ihre Freizeit eingesetzt haben.
Insgesamt haben 179 Wahlberechtigte gewählt. Die Stimmauszählung ergab folgendes Ergebnis:
| Fechler | Jaqueline |
57 |
| Flosbach | Peggy |
67 |
| Friedemann | Michael |
143 |
| Hilmes | Uta |
94 |
| Holzhey | Samuel |
130 |
| Jordan | Martina |
121 |
| Kindler | Marco |
76 |
| Kokotz | Uwe |
99 |
| Lindner | Uwe |
63 |
| Meißner | Katharina |
103 |
| Pietsch | Sebastian |
86 |
| Richter | Sebastian |
89 |
| Röschke | Karin |
49 |
| Rufenach | Bernd |
88 |
| Steinborn | Falk |
83 |
| Synde | Stefan |
50 |
| Töppel | Katharina |
133 |
Damit sind zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt:
- Friedemann, Michael
- Töppel, Katharina
- Holzhey, Samuel
- Jordan, Martina
- Meißner, Katharina
- Kokotz, Uwe
- Hilmes, Uta
- Richter, Sebastian
- Rufenach, Bernd
- Pietsch, Sebastian
- Steinborn, Falk
Die gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sowie die zum Kirchenvorstand gehörenden Pfarrer haben nun gemäß der Kirchenvorstandsbildungsordnung und des geltenden Ortsgesetzes die Aufgabe, weitere fünf Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu berufen. Damit soll eine ausgewogene Interessenvertretung ge-währleistet und zugleich die Fülle der Gaben und Talente im Kirchenvorstand abgedeckt werden. Die Berufungen werden dann ebenso hier bekanntgegeben.
Einspruchsfrist:
Jede und jeder Wahlberechtigte kann schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch gegen das Wahlverfahren einlegen. Der Einspruch muss binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen, also bis zum 20. September 2026.
