Liebe Gemeindeglieder,

wir laden Sie sehr herzlich zur Wahl des neuen Kirchenvorstands ein.

Bitte beteiligen Sie sich an der Zukunft unserer Kirchgemeinden und wählen Sie Ihren Kirchenvorstand!

Wer kandidiert für den Kirchenvorstand?

Ab dem 21. August 2026 werden die Kandidatinnen und Kandidaten bekannt gegeben. Sie stellen sich im Gottesdienst am 23. August vor und werden zusätzlich auf unserer Homepage und in Aushängen bekanntgegeben. Wer möchte, kann natürlich auch zu den Öffnungszeiten in den Pfarrämtern vorbeikommen und sich informieren.

Wann kann ich den Kirchenvorstand wählen?

Die Kirchenvorstandwahl findet am 13. September 2026 im Anschluss an den Gottesdienst im Kirchgemeindehaus Bischofswerda bis 12.30 Uhr statt. Bitte achten Sie darauf, dass an dem Tag nur ein begrenzter Zeitraum für die Wahl zur Verfügung steht und nicht den ganzen Tag gewählt werden kann.

Kann ich auch per Briefwahl wählen?

Ja, Briefwahl ist möglich. Dazu müssen Sie sich bis zum 8. September im Kirchgemeindebüro persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail) melden und die Briefwahlunterlagen abholen oder schriftlich beantragen. Die Briefwahlunterlagen müssen dann vor dem Abschluss der Wahlhandlung am 13.09.2026, 12.30 Uhr im Kirchgemeindebüro bzw. beim Wahlvorstand eingegangen sein.

Wahltag und -zeit:

13. September, ca. 11.15 Uhr (nach dem Gottesdienst) bis 12.30 Uhr

im Kirchgemeindehaus Bischofswerda (Luthersaal)

 

Wie viele Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher kann ich wählen?

Sie können max. 11. Kandidatinnen bzw. Kandidaten wählen. Das sind zwei Drittel des künftigen Kirchenvorstands. Die Gewählten berufen in den ersten drei Wochen nach der Wahl weitere 5 Mitglieder des Kirchenvorstands. Dabei wird besonders auf die Vielfalt und die Fülle an Gaben und Talenten im Kirchenvorstand geachtet.

Was ist noch wichtig?

Wir erinnern noch einmal daran, dass die Liste der den Wahlberechtigten bis zum 6. September 2026 im Kirchgemeindebüro ausliegt. Es dürfen nur die Wahlberechtigen wählen, die auch in der Wählerliste eingetragen sind. Wahlberechtigt ist, wer

  • am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat,
  • der jeweiligen Kirchgemeinde angehört,
  • und konfirmiert bzw. nach Vollendung des 14. Lebensjahrs getauft ist.

Wann und wo werden die Stimmen ausgezählt?

Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt öffentlich direkt im Anschluss an die Wahlhandlung, also am 13. September 2026, 12.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Bischofswerda. Das Wahlergebnis wird in den nächsten Gottesdiensten und auf unserer Homepage bekanntgegeben.